Unsere Angebote sind besonders auf junge Menschen ausgerichtet, die eine körperliche Einschränkung und/oder Lernschwierigkeiten sowie psychische und seelische Erkrankungen haben.
Um eine Ausbildung oder eine Maßnahme der Beruflichen Vorbereitung beginnen zu können benötigen Sie die Zustimmung eines Kostenträgers (beispielsweise der Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft). Diese entscheiden, ob Sie einen Anspruch auf eine Maßnahme in einem Berufsbildungswerk haben.
Gemeinsam mit dem Kostenträger und dem Berufsbildungswerk wird festgelegt, ob Sie direkt in eine Ausbildung Ihrer Wahl starten können, oder ob zunächst eine vorberufliche Maßnahme sinnvoll ist.
Die Agentur für Arbeit meldet Sie dann im Berufsbildunswerk an. Eine gesonderte Bewerbung ist nicht notwendig. Sie werden rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme informiert, wann diese beginnt und welche Unterlagen wir für den Start benötigen.
Weitere Informationen zur Aufnahme bekommen Sie hier.