Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute folgende Allgemeinverfügung erlassen, welche ab sofort für das Berufsbildungswerk zusammengefasst gilt:
Im Berufsbildungswerk Rummelsberg finden keine beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie keine Präsenzmaßnahmen der beruflichen Rehabilitation statt. Für die Maßahmeteilnehmenden gilt ein Betretungsverbot der Aus- und Fortbildungsstätten bis zum 19. April 2020.
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200317_allgemeinverfuegung_stmgp_wfbm.pdf
Die beschäftigten Mitarbeiter*innen befinden sich weiterhin im Dienst und sind gerne für Sie da.
Bleiben Sie gesund und bis bald!